Die KI-Verordnung, ohne Kanzleisprech
19 Fragen, die Website-Betreiber wirklich stellen, jeweils in den ersten drei Sätzen beantwortet. Der Gesetzeswortlaut steht dabei, weil er dazugehört, aber er steht nicht davor.
Die Ergebnisse erscheinen direkt unter dem Feld.
Grundlagen
Was die KI-Verordnung ist, wen sie betrifft und ab wann.
- Was ist die KI-Verordnung und was hat sie mit meiner Website zu tun?Die KI-Verordnung ist ein EU-Gesetz, das den Einsatz von KI regelt. Für Websites ist vor allem ein Punkt wichtig: Wer mit KI arbeitet, muss das offenlegen, statt es zu verschweigen. Diese Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026.
- Bin ich Anbieter oder Betreiber, und warum ist das so wichtig?Die KI-Verordnung verteilt ihre Pflichten auf zwei Rollen. Wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt, ist Anbieter. Wer es einsetzt, ist Betreiber. Wenn Sie ein fertiges Chat-Widget einbinden, sind Sie in aller Regel Betreiber, und ein Teil der Pflichten aus Artikel 50 trifft dann nicht Sie, sondern den Anbieter des Widgets.
- Die KI-Verordnung wurde doch verschoben, oder?Nur teilweise. Der Digital Omnibus hat die Pflichten für Hochrisiko-KI nach hinten geschoben, auf Dezember 2027 und August 2028. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 wurden ausdrücklich nicht verschoben und gelten seit dem 2. August 2026.
- Gilt das auch für meinen kleinen Betrieb?Ja. Die KI-Verordnung kennt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Es gibt keine Mitarbeiterschwelle und keinen Umsatzfreibetrag. Was zählt, ist allein, ob und wie Sie KI einsetzen. Der Aufwand ist für einen kleinen Betrieb aber meist überschaubar.
Die Pflichten im Einzelnen
Jede Pflicht einzeln erklärt, mit amtlichem Wortlaut und Stichtag.
- Muss mein Chatbot sagen, dass er eine KI ist?Die Pflicht besteht, aber sie trifft den Anbieter des Chat-Systems, nicht automatisch Sie als Website-Betreiber. Ausgenommen ist ohnehin, was für einen aufmerksamen Menschen offensichtlich ist. Praktisch lohnt der Hinweis trotzdem, und er kostet einen Satz.
- Muss ich KI-erzeugte Bilder, Videos und Texte kennzeichnen?Bei Deepfakes ja, und diese Pflicht trifft ausdrücklich Sie als Betreiber. Bei Texten gilt sie nur, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, und niemand sie redaktionell verantwortet. Normale Produkttexte fallen typischerweise nicht darunter.
- Was ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, und muss ich die liefern?Gemeint sind technische Marker in der Datei selbst, nicht ein Hinweis auf der Webseite. Diese Pflicht trifft die Anbieter der erzeugenden Systeme, also die Bildgeneratoren, nicht Sie als Website-Betreiber.
- Was bedeutet die KI-Kompetenz nach Artikel 4 für mein Team?Wer KI-Systeme einsetzt, muss nach besten Kräften dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, sie auch verstehen. Diese Pflicht trifft Anbieter und Betreiber gleichermaßen. Ein eigener Bußgeldrahmen ist dafür im Verordnungstext nicht vorgesehen.
- Welche KI-Anwendungen sind komplett verboten?Artikel 5 verbietet bestimmte Praktiken vollständig, nicht nur unter Auflagen. Für Websites relevant sind vor allem zwei: das Ableiten von Emotionen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie die biometrische Kategorisierung, um geschützte Merkmale wie Herkunft oder Weltanschauung abzuleiten.
- Was kostet ein Verstoß, und wer setzt das durch?Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sieht die Verordnung bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Bei verbotenen Praktiken sind es bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent. Das sind Obergrenzen, keine Regelbeträge.
Dienste und Werkzeuge
Chatbots, Empfehlungssysteme, Avatare: was daran KI ist und was nicht.
- Ist mein Chat-Widget überhaupt eine KI?Nicht jedes Chat-Widget ist ein KI-System. Ein Live-Chat, bei dem ein Mensch antwortet, ist keine KI. Ein Entscheidungsbaum mit festen Antwortmöglichkeiten in der Regel auch nicht. Entscheidend ist, ob im Hintergrund ein Modell arbeitet, das Antworten selbst erzeugt.
- Warum meldet der Bericht Dienste, die nicht in meiner Datenschutzerklärung stehen?Weil das der am besten belegbare Befund überhaupt ist. Wenn ein Dienst nachweislich eingebunden ist und im Text Ihrer Datenschutzerklärung nicht vorkommt, fehlt eine Information, die Sie geben müssen. Das ist unabhängig von der KI-Verordnung und meist in zehn Minuten behoben.
- Mein Cookie-Banner blockiert alles, warum findet der Scan trotzdem etwas?Weil KIVOscan absichtlich hinter das Banner schaut, ohne es wegzuklicken. Es liest die im Quelltext geparkten Skripte und die öffentliche Dienstliste Ihres Einwilligungswerkzeugs. Solche Funde werden getrennt gekennzeichnet und milder bewertet, denn sie zeigen, dass Sie es richtig machen.
Umsetzung in der Praxis
Konkrete Schritte, Formulierungen und Prüflisten für den Alltag.
- Wie formuliere ich den KI-Hinweis im Chat?Kurz, am Anfang des Gesprächs und ohne Fachsprache. Ein Satz genügt, und er sollte auch sagen, wie man einen Menschen erreicht. Die Verordnung schreibt keinen Wortlaut vor.
- Was muss ich konkret tun?Sieben Schritte, die sich an einem Vormittag abarbeiten lassen. Sie beginnen mit einer Bestandsaufnahme, nicht mit dem Gesetzestext.
- Ich betreü 40 Kundenwebsites. Wie gehe ich das an?Nicht Seite für Seite, sondern nach Befundlage sortiert. Zuerst alle Domains prüfen, dann nach dem schwersten Befund gruppieren, dann in dieser Reihenfolge anrufen. Die meisten Kunden brauchen dieselben zwei Handgriffe.
Über KIVOscan
Wie KIVOscan misst, was es kann und was es ausdrücklich nicht kann.
- Wie funktioniert die Prüfung genau?Ein Browser lädt Ihre Startseite und bis zu neun Unterseiten, ohne ein Einwilligungsbanner wegzuklicken. Erkannt werden Dienste an ihren technischen Spuren: Skriptadressen, Cookienamen, Netzanfragen, Elemente im Seitenaufbau. Jeder Fund wird gegen eine gepflegte Regeldatenbank gehalten.
- Was kann die Prüfung nicht erkennen?Alles, was auf Ihrem Server passiert. Wenn Texte, Bilder oder Empfehlungen dort erzeugt werden, sieht ein Scan von außen nichts davon. Ein Ergebnis ohne Funde ist deshalb ausdrücklich kein Nachweis dafür, dass nichts zu tun wäre.
- Ist das hier Rechtsberatung?Nein. KIVOscan ist ein automatisiertes Informationswerkzeug. Es misst technische Indikatoren und ordnet sie einer gepflegten Regeldatenbank zu. Es bewertet keinen Einzelfall und trifft keine Aussage darüber, ob Sie eine Pflicht verletzt haben.
Von der Frage zur eigenen Website
Lesen beantwortet die allgemeine Frage. Was auf Ihrer Seite tatsächlich eingebunden ist, sagt Ihnen eine Prüfung in unter einer Minute.
Stand der Artikel: 2026-08-01 bis 2026-08-01. Sie erklären die Rechtslage allgemein und bewerten keinen Einzelfall.