Was bedeutet die KI-Kompetenz nach Artikel 4 für mein Team?
Wer KI-Systeme einsetzt, muss nach besten Kräften dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, sie auch verstehen. Diese Pflicht trifft Anbieter und Betreiber gleichermaßen. Ein eigener Bußgeldrahmen ist dafür im Verordnungstext nicht vorgesehen.
Die Norm
Artikel 4 nennt ausdrücklich "Die Anbieter und Betreiber". Damit trifft er Sie unmittelbar, sobald Sie überhaupt ein KI-System einsetzen.
Artikel 4 KI-Kompetenz Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. KAPITEL II VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH
Was "nach besten Kräften" heißt
Die Formulierung ist bewusst weich. Der Maßstab richtet sich nach den technischen Kenntnissen der Beteiligten, dem Einsatzkontext und den betroffenen Personengruppen.
Für einen kleinen Betrieb mit einem Chat-Widget bedeutet das etwas anderes als für ein Unternehmen, das KI in der Personalauswahl einsetzt.
Ein realistisches Mindestmaß
Was sich in kleinen Organisationen bewährt hat, ohne ein Schulungsprogramm aufzuziehen:
- Eine Seite Text für alle, die mit dem System arbeiten: was es kann, was es nicht kann, wo es typischerweise danebenliegt.
- Eine benannte Zuständigkeit für den Fall, dass das System eine falsche Auskunft gibt.
- Eine Liste der eingesetzten Systeme mit Name, Zweck, Anbieter und Einsatzbeginn.
- Den Zeitpunkt der Einweisung festhalten. Das ist der Nachweis, dass etwas passiert ist.
Zum Bußgeld
Artikel 99 der Verordnung listet auf, welche Verstöße mit welchem Rahmen geahndet werden. Genannt sind dort die Artikel 5, 16, 22, 23, 24, 26, 31, 33, 34 und 50. Artikel 4 steht nicht darunter.
Bedeutung entfaltet die Pflicht deshalb vor allem als Sorgfaltsmaßstab, etwa wenn es darum geht, ob ein Unternehmen seine Organisationspflichten erfüllt hat.
Passt dazu
- Gilt das auch für meinen kleinen Betrieb?Ja.
- Was kostet ein Verstoß, und wer setzt das durch?Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sieht die Verordnung bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
- Was muss ich konkret tun?Sieben Schritte, die sich an einem Vormittag abarbeiten lassen.
Stand dieses Artikels: 2026-08-01. Er erklärt die Rechtslage allgemein und bewertet keinen Einzelfall. Warum das kein Rechtsrat ist.