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KIVOscanWebsite-Prüfung

Gilt das auch für meinen kleinen Betrieb?

Ja. Die KI-Verordnung kennt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Es gibt keine Mitarbeiterschwelle und keinen Umsatzfreibetrag. Was zählt, ist allein, ob und wie Sie KI einsetzen. Der Aufwand ist für einen kleinen Betrieb aber meist überschaubar.

Keine Bagatellgrenze

Anders als etwa bei der Pflicht zur Bestellung einer oder eines Datenschutzbeauftragten gibt es in der KI-Verordnung keine Schwelle nach Unternehmensgröße. Ein Zweipersonenbetrieb mit einem Chat-Widget fällt unter dieselbe Norm wie ein Konzern.

Die Verordnung nimmt allerdings Rücksicht auf die Größe, wo sie Ermessen lässt. Artikel 4 zur KI-Kompetenz verlangt Maßnahmen "nach besten Kräften" und stellt ausdrücklich auf den Kontext ab.

Was ein kleiner Betrieb realistisch tun muss

In den meisten Fällen läuft es auf drei überschaubare Schritte hinaus:

  • Aufschreiben, welche KI-Dienste im Einsatz sind. Eine Liste mit Name, Zweck und Anbieter genügt.
  • Beim Chat-Widget prüfen, ob es sich als KI zu erkennen gibt, und den Hinweis ergänzen, falls nicht.
  • Die eingesetzten Dienste in der Datenschutzerklärung nennen. Das ist ohnehin fällig und unabhängig von der KI-Verordnung.

Was oft übersehen wird

Der häufigste blinde Fleck ist nicht der Chatbot, sondern die Datenschutzerklärung. Sehr viele Websites binden Dienste ein, die dort nicht genannt sind, teils weil eine Agentur sie ergänzt hat, teils weil ein Plugin sie mitbringt.

Das ist unabhängig von der KI-Verordnung ein Thema, es fällt bei einer Prüfung nur meist gleichzeitig auf.

Passt dazu

Stand dieses Artikels: 2026-08-01. Er erklärt die Rechtslage allgemein und bewertet keinen Einzelfall. Warum das kein Rechtsrat ist.

Und wie sieht es auf Ihrer Website aus?

Eine Prüfung zeigt in unter einer Minute, welche Dienste dort tatsächlich eingebunden sind. Kostenlos, ohne Anmeldung.

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