Gilt das auch für meinen kleinen Betrieb?
Ja. Die KI-Verordnung kennt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Es gibt keine Mitarbeiterschwelle und keinen Umsatzfreibetrag. Was zählt, ist allein, ob und wie Sie KI einsetzen. Der Aufwand ist für einen kleinen Betrieb aber meist überschaubar.
Keine Bagatellgrenze
Anders als etwa bei der Pflicht zur Bestellung einer oder eines Datenschutzbeauftragten gibt es in der KI-Verordnung keine Schwelle nach Unternehmensgröße. Ein Zweipersonenbetrieb mit einem Chat-Widget fällt unter dieselbe Norm wie ein Konzern.
Die Verordnung nimmt allerdings Rücksicht auf die Größe, wo sie Ermessen lässt. Artikel 4 zur KI-Kompetenz verlangt Maßnahmen "nach besten Kräften" und stellt ausdrücklich auf den Kontext ab.
Was ein kleiner Betrieb realistisch tun muss
In den meisten Fällen läuft es auf drei überschaubare Schritte hinaus:
- Aufschreiben, welche KI-Dienste im Einsatz sind. Eine Liste mit Name, Zweck und Anbieter genügt.
- Beim Chat-Widget prüfen, ob es sich als KI zu erkennen gibt, und den Hinweis ergänzen, falls nicht.
- Die eingesetzten Dienste in der Datenschutzerklärung nennen. Das ist ohnehin fällig und unabhängig von der KI-Verordnung.
Was oft übersehen wird
Der häufigste blinde Fleck ist nicht der Chatbot, sondern die Datenschutzerklärung. Sehr viele Websites binden Dienste ein, die dort nicht genannt sind, teils weil eine Agentur sie ergänzt hat, teils weil ein Plugin sie mitbringt.
Das ist unabhängig von der KI-Verordnung ein Thema, es fällt bei einer Prüfung nur meist gleichzeitig auf.
Passt dazu
- Was bedeutet die KI-Kompetenz nach Artikel 4 für mein Team?Wer KI-Systeme einsetzt, muss nach besten Kräften dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, sie auch verstehen.
- Was muss ich konkret tun?Sieben Schritte, die sich an einem Vormittag abarbeiten lassen.
- Warum meldet der Bericht Dienste, die nicht in meiner Datenschutzerklärung stehen?Weil das der am besten belegbare Befund überhaupt ist.
Stand dieses Artikels: 2026-08-01. Er erklärt die Rechtslage allgemein und bewertet keinen Einzelfall. Warum das kein Rechtsrat ist.