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KIVOscanWebsite-Prüfung

Wie formuliere ich den KI-Hinweis im Chat?

Kurz, am Anfang des Gesprächs und ohne Fachsprache. Ein Satz genügt, und er sollte auch sagen, wie man einen Menschen erreicht. Die Verordnung schreibt keinen Wortlaut vor.

Wo der Hinweis stehen sollte

Die Verordnung verlangt, dass die Information spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion gegeben wird. Praktisch heißt das: in der Begrüßungsnachricht, nicht in den Nutzungsbedingungen und nicht in der Datenschutzerklärung.

Die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Informationen werden den betreffenden natürlichen Personen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Aussetzung in klarer und eindeutiger Weise bereitgestellt. Die Informationen müssen den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Artikel 50 Absatz 5 KI-VO. Maschinell aus der amtlichen Quelle geschnitten, Ursprungsfassung, ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024, abgerufen am 2026-07-31.

Formulierungen, die sich bewährt haben

Drei Varianten, je nach Ton der Website:

  • Sachlich: "Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Für ein Gespräch mit einem Menschen schreiben Sie bitte MENSCH."
  • Freundlich: "Hallo, ich bin ein KI-Assistent und helfe bei den häufigsten Fragen. Wenn ich nicht weiterkomme, verbinde ich Sie mit einem Kollegen."
  • Knapp, wenn der Platz eng ist: "KI-Assistent. Für einen Menschen: MENSCH schreiben."

Was Sie besser weglassen

Ein Porträtfoto einer erfundenen Person, ein menschlicher Vorname ohne Zusatz und Formulierungen wie "Ihre persönliche Beraterin" arbeiten gegen den Hinweis. Je menschlicher der Auftritt, desto weniger trägt das Argument, die KI-Natur sei ohnehin offensichtlich.

Wichtig. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung ersetzt den Hinweis im Chat nicht. Er ergänzt ihn.

Wo Sie es einstellen

Bei den meisten Anbietern lässt sich die Begrüßungsnachricht frei setzen, oft unter "Willkommensnachricht", "Greeting" oder "Erste Nachricht". Einige Anbieter haben inzwischen eine eigene Einstellung für die KI-Kennzeichnung.

Wenn Sie den Text nicht ändern können, ist das eine Frage an den Anbieter, und die Antwort gehört zu Ihren Unterlagen.

Passt dazu

Stand dieses Artikels: 2026-08-01. Er erklärt die Rechtslage allgemein und bewertet keinen Einzelfall. Warum das kein Rechtsrat ist.

Und wie sieht es auf Ihrer Website aus?

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