Zum Inhalt springen
KIVOscanWebsite-Prüfung

Mein Cookie-Banner blockiert alles, warum findet der Scan trotzdem etwas?

Weil KIVOscan absichtlich hinter das Banner schaut, ohne es wegzuklicken. Es liest die im Quelltext geparkten Skripte und die öffentliche Dienstliste Ihres Einwilligungswerkzeugs. Solche Funde werden getrennt gekennzeichnet und milder bewertet, denn sie zeigen, dass Sie es richtig machen.

Das Problem naiver Prüfwerkzeuge

Auf einer sauber gebauten deutschen Website lädt ein Chat-Widget erst nach der Einwilligung. Ein Prüfwerkzeug, das nur die gerenderte Seite anschaut, sieht dort nichts und meldet "keine Funde".

Das wäre ausgerechnet bei den Betreibern der Fall, die sich Mühe gegeben haben, und es wäre ein wertloses Ergebnis.

Wie KIVOscan stattdessen vorgeht

Einwilligungswerkzeuge entfernen die Skripte nicht aus der Seite, sie parken sie nur. Ein geparktes Skript steht mit vollständiger Adresse im Quelltext, es wird lediglich nicht ausgeführt.

Zusätzlich veröffentlichen Cookiebot und Usercentrics ihre Dienstliste öffentlich abrufbar, ohne dass eine Einwilligung nötig wäre.

  • Geparkte Skripte im Quelltext werden gelesen, nicht ausgeführt.
  • Die Dienstliste des Einwilligungswerkzeugs wird abgefragt.
  • Es wird kein Banner weggeklickt. Gemessen wird der Zustand ohne Einwilligung, genau wie ihn ein Erstbesucher erlebt.

Wichtig. Ein Dienst, der nur über diesen Weg gefunden wurde, ist im Bericht als solcher gekennzeichnet und zieht bei der Bewertung nur gut ein Drittel.

Der Befund, auf den es hier ankommt

Interessant wird es andersherum: Wenn ein Einwilligungsbanner vorhanden ist und ein einwilligungspflichtiger Dienst trotzdem schon beim ersten Aufruf lädt, dann greift die Blockade nicht.

Das ist ein echter Mangel, und er ist der Grund, warum die deutschen Aufsichtsbehörden Einwilligungsbanner seit Jahren schwerpunktmäßig prüfen.

Die häufigste Ursache

Meist ist das Skript nicht über das Einwilligungswerkzeug eingebunden, sondern direkt im Theme, in einer Vorlage oder über einen Tag-Manager. Das Werkzeug kennt es dann gar nicht und kann es nicht blockieren.

Prüfen Sie in solchen Fällen, wo das Skript eingebunden ist, nicht nur die Einstellungen des Einwilligungswerkzeugs.

Passt dazu

Stand dieses Artikels: 2026-08-01. Er erklärt die Rechtslage allgemein und bewertet keinen Einzelfall. Warum das kein Rechtsrat ist.

Und wie sieht es auf Ihrer Website aus?

Eine Prüfung zeigt in unter einer Minute, welche Dienste dort tatsächlich eingebunden sind. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Website prüfen