Warum meldet der Bericht Dienste, die nicht in meiner Datenschutzerklärung stehen?
Weil das der am besten belegbare Befund überhaupt ist. Wenn ein Dienst nachweislich eingebunden ist und im Text Ihrer Datenschutzerklärung nicht vorkommt, fehlt eine Information, die Sie geben müssen. Das ist unabhängig von der KI-Verordnung und meist in zehn Minuten behoben.
Die Pflicht dahinter
Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO verlangt, dass Sie die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten benennen. Ein eingebundener Dienst, der beim Seitenaufruf die IP-Adresse Ihrer Besucher erhält, ist ein solcher Empfänger.
Warum das so häufig auffällt
Die typische Ursache ist harmlos: Die Datenschutzerklärung wurde einmal erstellt, danach hat jemand ein Werkzeug ergänzt, und der Text ist nicht mitgewachsen. Bei einem Relaunch oder Agenturwechsel passiert das fast zwangsläufig.
Manchmal bringt auch ein Plugin oder ein Theme einen Dienst mit, von dem niemand wusste.
Was in die Erklärung gehört
Für jeden Dienst mindestens:
- Name und Anbieter, mit Sitz.
- Zweck des Einsatzes, in einem Satz.
- Rechtsgrundlage, meist Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO oder berechtigtes Interesse nach Buchst. f.
- Ob Daten in ein Drittland gehen, und auf welcher Grundlage.
- Ein Verweis auf die Datenschutzhinweise des Anbieters.
Wo die Prüfung an ihre Grenze kommt
Der Abgleich ist ein Wortvergleich. Wenn ein Anbieter in Ihrer Erklärung unter einem anderen Namen genannt ist, etwa unter dem Namen der Muttergesellschaft, meldet der Bericht ihn womöglich trotzdem als fehlend.
Umgekehrt genügt die bloße Nennung des Namens dem Bericht, auch wenn der Abschnitt inhaltlich unvollständig ist. Ein Treffer ist also kein Gütesiegel für Ihre Datenschutzerklärung.
Wichtig. Prüfen Sie im Zweifel selbst nach, ob der gemeldete Dienst wirklich fehlt. Ein Fehlalarm ist möglich und schnell erkannt.
Passt dazu
- Mein Cookie-Banner blockiert alles, warum findet der Scan trotzdem etwas?Weil KIVOscan absichtlich hinter das Banner schaut, ohne es wegzuklicken.
- Was muss ich konkret tun?Sieben Schritte, die sich an einem Vormittag abarbeiten lassen.
- Wie funktioniert die Prüfung genau?Ein Browser lädt Ihre Startseite und bis zu neun Unterseiten, ohne ein Einwilligungsbanner wegzuklicken.
Stand dieses Artikels: 2026-08-01. Er erklärt die Rechtslage allgemein und bewertet keinen Einzelfall. Warum das kein Rechtsrat ist.