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KIVOscanWebsite-Prüfung

Die KI-Verordnung wurde doch verschoben, oder?

Nur teilweise. Der Digital Omnibus hat die Pflichten für Hochrisiko-KI nach hinten geschoben, auf Dezember 2027 und August 2028. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 wurden ausdrücklich nicht verschoben und gelten seit dem 2. August 2026.

Was tatsächlich verschoben wurde

Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Er verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-KI: eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.

Verbote, Transparenzpflichten, Aufsicht und Sanktionen blieben unverändert.

Warum die Meldung trotzdem für Verwirrung sorgt

In der Berichterstattung wurde häufig verkürzt gemeldet, die KI-Verordnung sei verschoben worden. Das trifft für den Teil zu, der große Industrieunternehmen und Anbieter von Hochrisiko-Systemen betrifft.

Für die typische Unternehmenswebsite ist die Nachricht das Gegenteil einer Entwarnung: Genau der Teil, der sie betrifft, wurde nicht angefasst.

Wichtig. Wer einen Chatbot einsetzt oder KI-erzeugte Inhalte veröffentlicht, kann sich auf den Digital Omnibus nicht berufen.

Ein Detail zur Kennzeichnungspflicht

Für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 wird für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 berichtet.

Diese Pflicht trifft ohnehin die Anbieter der erzeugenden Systeme, nicht die Website, die ein Bild veröffentlicht.

Passt dazu

Stand dieses Artikels: 2026-08-01. Er erklärt die Rechtslage allgemein und bewertet keinen Einzelfall. Warum das kein Rechtsrat ist.

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